Gestützt darauf meldete er sich bei der Privatklägerin am 16. September 2016 per 24. August 2016 krank, wobei er als Bruttoeinkommen monatlich CHF 12'612.15 bzw. jährlich CHF 163'957.95 angab. Hierbei reichte er der Privatklägerin Arztzeugnisse der Psychiaterin sowie in der Folge unwahre Lohnabrechnungen ein, wodurch die Privatklägerin bzw. die zuständigen Sachbearbeitenden arglistig über den Gesundheitszustand und das tatsächliche Einkommen des Beschuldigten getäuscht wurden und diesem gestützt darauf während mehreren Monaten bis zum 23. November 2017 zu Unrecht Krankentaggelder in der