Er liess sich zu 100% arbeitsunfähig schreiben, obwohl er nicht in diesem Ausmass an Beschwerden litt. Gestützt darauf meldete er sich bei der Privatklägerin am 16. September 2016 per 24. August 2016 krank, wobei er als Bruttoeinkommen monatlich CHF 12'612.15 bzw. jährlich CHF 163'957.95 angab.