bzw. an der F.________ zwischen 9. Juni 2016 und 23. November 2017 zum Nachteil der Privatklägerin als erstellt: Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der J.________ GmbH eine Kollektiv-Kran- kentaggeldversicherung mit der Basis einer jährlichen Lohnsumme CHF 65'000.00 für sich abgeschlossen. Diese Lohnsumme wurde am 9. Juni 2016 auf CHF 156'000.00 angepasst. Er hat gegenüber seiner Psychiaterin nicht überprüfbare Beschwerden vorgebracht, wobei er diese massiv schlimmer als tatsächlich vorhanden darstellte. Er liess sich zu 100% arbeitsunfähig schreiben, obwohl er nicht in diesem Ausmass an Beschwerden litt.