19 Gestützt auf die objektiven Beweismittel erachtet es die Kammer zusammenfassend als erstellt, dass er gegenüber der Privatklägerin bzw. den zuständigen Sachbearbeitenden unwahre Angaben zu seinem Einkommen machte. 11.4.4 Ad Zeitraum Gemäss dem angeklagten Sachverhalt soll der Beschuldigte die vorgeworfenen Handlungen zwischen dem 1. Juni 2016 und dem 20. Dezember 2017 begangen haben. Diese Daten sind zu korrigieren. Zunächst entzieht sich das Datum des Abschlusses der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung der Kenntnis der Kammer.