Da war der Beschuldigte bereits krank, weshalb sich diese Zahlung auch nicht auf den September 2016 beziehen kann. Es ist also – wie in der Baubranche üblich – wohl relativ zufällig, wann die Zahlungen eingehen. Ohne eine saubere Buchhaltung lässt sich kein vernünftiger Schluss ziehen, wie hoch der Ertrag der Unternehmung war. Eine solche Buchhaltung liegt nicht vor. Es kann daher lediglich gestützt auf die Kontoauszüge gerechnet werden und hierbei fällt auf, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um den angeblichen Lohn des Beschuldigten zu bezahlen, selbst wenn dies die einzigen Ausgaben gewesen wären.