GmbH war nicht genügend erfolgreich, um die Auszahlung eines derartigen Lohns zu ermöglichen, und der Beschuldigte hat sich diesen Lohn auch nicht ausbezahlt, wie die Kontoauszüge erhellen (vgl. pag. 326 ff.). Dies erweckt den Anschein, dass die Lohnabrechnungen lediglich erstellt wurden, um diese der Privatklägerin und anderen Stellen einzureichen. Die Verteidigung zog eine Phase heraus, in welcher die Einnahmen genügend gross gewesen sein sollen, um sich den Lohn auszuzahlen (pag. 662). Es ist tatsächlich so, dass das Unternehmen des Beschuldigten von Juni bis September 2016 Einnahmen von rund CHF 64'000.00 hatte, was monatliche Einnahmen von CHF 16'000.00 ergeben würde.