In der Zeit ab der Unternehmensgründung (Oktober 2015) bis zum Zeitpunkt der angeblich letztmaligen Auszahlung des tieferen Nettolohns von CHF 5'000.00 (Februar 2016) erzielte die J.________ GmbH Einnahmen von CHF 37'000.00, woraus ein durchschnittlicher Monatsumsatz von CHF 7'400.00 resultiert. Die J.________ GmbH war damit – wenn auch nur knapp – in der Lage dem Beschuldigten ein monatliches Bruttogehalt von CHF 6'044.50 (inkl. Kinderzulage) zu entrichten. Phase 2: März 2016 bis September 2016