Die J.________ GmbH verzeichnete in ihrem ersten Geschäftsjahr, welches vom 02.10.2015 bis am 31.12.2016 dauerte, Einnahmen aus geschäftlicher Tätigkeit in der Höhe von total CHF 111'428.00 (vgl. Ziff. 1.2.14. hiervor). Das bedeutet einen durchschnittlichen monatlichen Umsatz von CHF 9'285.65 während der gesamten Geschäftstätigkeit. Da der Beschuldigte geltend machte, dass sein Lohn auf den März 2016 erhöht worden ist, sind nachfolgend zwei Zeiträume zu betrachten. Phase 1: Oktober 2015 bis Februar 2016