A.________ machte geltend, er habe anhand seiner Einnahmen ausgerechnet, was er sich an Lohn ausbezahlen könne (pag. 105 Z. 246 f.). Durch eine Analyse der Umsätze der J.________ GmbH wird jedoch ersichtlich, dass es der GmbH aufgrund fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nicht möglich gewesen ist, dem Beschuldigten einen solch hohen Lohn auszuzahlen.