17 nicht finden. Ein weiteres Indiz, das dagegen spricht, dass der von A.________ geltend gemachte Bruttolohn von CHF 12'612.15 der Realität entsprochen hat, wird darin ersichtlich, dass er seine Lohnerhöhung bei der Beruflichen Vorsorge AE.________ erst nachträglich am 30.09.2016 rückwirkend auf den 01.03.2016 mutierte, de facto in einem Zeitpunkt, in dem der Beschuldigte bereits seit mehr als einem Monat krankgeschrieben war und den angeblich höheren Lohn bereits während mehrerer Monate bezogen haben soll (pag. 413 und 415).