So lassen sich seine Geldbezüge seinem alltäglichen Lebensbedarf zuordnen. Bei der Analyse der Abbuchungen vom Geschäftskonto wird ersichtlich, dass die Privatbezüge – abgesehen vom August 2016 – in keinem einzigen Monat die Höhe des geltend gemachten Lohnes erreichen, was wiederum klar dagegenspricht, dass A.________ diesen tatsächlich jemals bezog. Es bleibt hier darauf hinzuweisen, dass es einem Gesellschafter grundsätzlich nicht verboten ist, seine alltäglichen Ausgaben direkt vom Geschäftskonto zu bezahlen, sofern anschliessend eine korrekte Buchhaltung geführt wird und die Privatentnahme als solche buchhalterisch erfasst wird.