Den Kontoauszügen des Geschäftskontos der J.________ GmbH (Kontokorrent 16 938.958.5.74; pag. 320 ff.) kann entnommen werden, dass es kein einziges Mal zu einer Überweisung in Höhe von CHF 9'500.00 auf das Privatkonto (Privatkonto Plus 42 9.433.835.83; pag. 240) des Beschuldigten gekommen ist. Auch auf den Kontoauszügen des Privatkontos des Beschuldigten können keine Zahlungseingänge in der geltend gemachten Höhe verzeichnet werden (vgl. pag. 254 ff.), wobei dieser Umstand wohl der Tatsache geschuldet ist, dass das Privatkonto erst am 29.07.2016 eröffnet worden ist (pag.