Ausserdem gab der Beschuldigte an, dass er vom 07.01.2016 bis 01.03.2016 aufgrund eines erlittenen Verkehrsunfalles nicht habe arbeiten können (pag. 44), weshalb es nicht möglich ist, dass das Geschäft – wie von A.________ behauptet – besser gelaufen sei und er sich deshalb seinen Lohn hätte erhöhen können.