Aktenkundig ist der Gesundheitsfragebogen, den der Beschuldigte zuhanden der Privatklägerin am 10. März 2016 ausfüllte (pag. 42 ff.). Darin gab er ein jährliches Bruttoeinkommen von CHF 65'000.00 an (pag. 42). In der Krankmeldung vom 16. September 2016 gab er ein monatliches Bruttoeinkommen von CHF 12'612.15 an (pag. 15). Dieser geltend gemachte Bruttolohn stimmt mit den Angaben in den vorhandenen Lohnabrechnungen des Beschuldigten ab März 2016 überein (vgl. pag. 15, 63-66 und 157-159). Diesbezüglich ist am Rande anzumerken, dass die Lohnabrechnungen im Allgemeinen gewisse Ungereimtheiten aufweisen.