Gerade die sichergestellten Chatnachrichten zeichnen nicht das Bild einer Person, welche vollumfänglich arbeitsunfähig ist. Auffällig ist in diesem Zusammenhang im Übrigen die Chatnachricht vom 18. Oktober 2017, wonach er noch am Montag in dieser Klinik bleiben müsse, dann sei er «fertig» («poi o finito», pag. 173, Chatnachricht Nr. 2940). Die Kammer masst sich in diesem Zusammenhang indessen keineswegs an, dem Beschuldigten eine vollumfängliche Arbeitsfähigkeit zuzusprechen. Vielmehr zeigen wiederum die sichergestellten Chatnachrichten und die Berichte von Dr. med. H.________ und der G.________, dass er wohl an gewissen gesundheitlichen Beschwerden litt (vgl. beispielsweise pag.