Zunächst wäre, wenn er tatsächlich während mehr als einem Jahr nur zu Hause gewesen wäre, zu erwarten, dass die ihm nahestehenden Personen sich in Sorge um ihn darum bemüht hätten, ihn aus dem Haus zu locken. Anhaltspunkte für dahingehende Sorgen sind in den Akten jedoch nicht zu erkennen. Sodann widerspricht diese Angabe unmittelbar dem durch die Vorinstanz tabellarisch dargelegten