jährlich CHF 163'957.95 angab. Durch den Beschuldigten wird demgegenüber zusammengefasst bestritten, unwahre Angaben zu seinem Gesundheitszustand und zu seinem Einkommen gemacht zu haben. Zu eruieren ist sodann, wann die Kollektiv-Krankentaggeldversi- cherung abgeschlossen wurde, und der Zeitraum, in dem sich der Beschuldigte gemäss dem angeklagten Sachverhalt verhalten haben soll. 11.3 Beweismittel Für die vorhandenen Beweismittel kann zunächst auf die Auflistung der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 719 ff. und pag. 734 ff., Ziff. 1.2. und Ziff. 1.3. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).