11.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist im Wesentlichen nach wie vor, dass der Beschuldigte als Geschäftsführer der J.________ GmbH mit der Privatklägerin eine Kollektiv-Krankentaggeld- versicherung abschloss, er sich bei ihr am 16. September 2016 per 26. August 2016 krankmeldete und die Privatklägerin bzw. die zuständigen Sachbearbeitenden ihm infolge der attestierten Arbeitsunfähigkeit Krankentaggelder in der Höhe von CHF 157'427.50 ausrichteten. Unbestritten ist sodann, dass der Beschuldigte in der Krankmeldung ein Bruttoeinkommen von monatlich CHF 12'612.15 resp. jährlich CHF 163'957.95 angab.