Anschliessend habe er sich gestützt auf unwahre Angaben bei der Psychiaterin ein angeblich gemischt psychotisches, ängstliches Zustandsbild bei massiven Schlafstörungen und Erschöpfung sowie eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen und der Privatklägerin gestützt darauf am 16. September 2016 eine Krankmeldung, mit der Basis eines Jahreseinkommens von CHF 163'957.95, sowie in der Folge unwahre Lohnabrechnungen eingereicht, wodurch die Privatklägerin arglistig über den Gesundheitszustand und das tatsächliche Einkommen des Beschuldigten getäuscht worden sei und