8 Geschäftsführer der J.________ GmbH bei der Privatklägerin am 1. Juni 2016 zunächst eine Kollektiv-Krankenversicherung mit der Basis eines Jahreseinkommens von CHF 65'000.00 für sich abgeschlossen zu haben. Anschliessend habe er sich gestützt auf unwahre Angaben bei der Psychiaterin