6 8. Verletzung des Anklagegrundsatzes Unter dem Titel der «Verletzung des Anklagegrundsatzes?» thematisierte die Vorinstanz vier Vorbringen der Verteidigung, welche sie als formelle Rügen verstand (pag. 716 f., Ziff. II. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Dies trifft auf den Einwand, wonach die Bereicherungsabsicht im angeklagten Sachverhalt nicht enthalten sei, zu.