6. Telefonische Urteilseröffnung Die Parteien verzichteten auf Anfrage der Vorsitzenden auf eine mündliche Eröffnung des Urteils und erklärten sich mit der telefonischen Bekanntgabe einverstanden. Die Parteien wurden am 1. November 2023 um 11.00 Uhr durch die Gerichtsschreiberin telefonisch über den Ausgang des Verfahrens informiert (pag. 877 und 884 f.).