1. des Betrugs, begangen in der Zeit vom 01.06.2016 bis 20.12.2017 am E.________ bzw. an der F.________, zum Nachteil der C.________(Versicherungsgesellschaft) (Deliktsbetrag CHF 157'427.50); 2. der Pornografie, begangen am 19.03.2018 (Feststellungsdatum), am E.________ und anderswo und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen zu: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten unter Anrechnung von 1 Tag Polizeihaft. Der Vollzug sei aufzuschieben mit einer Probezeit von 2 Jahren.