III. A.________ sei eine Entschädigung bzw. Genugtuung von CHF 100.00 für die ausgestandene Haft vom 19.3.2018 auszurichten. IV. Es seien die weiteren, notwendigen Verfügungen zu erlassen, insbesondere das Honorar der amtlichen Verteidigung zu bestimmen. 5.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Anlässlich der Berufungsverhandlung stellte die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 881 und 890 f.; Hervorhebungen im Original): I. A.________ sei schuldig zu sprechen: