4 An der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte einvernommen (pag. 871 ff.). 4. Persönliches Erscheinen der C.________(Versicherungsgesellschaft) Mit Vorladung vom 11. November 2022 wurde der C.________(Versicherungsgesellschaft) (nachfolgend: die Privatklägerin) das Erscheinen an der Berufungsverhandlung freigestellt (pag. 829 ff.). Die Privatklägerin liess sich anlässlich der Berufungsverhandlung durch Rechtsanwalt D.________ vertreten.