Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden über den Beschuldigten von Amtes wegen ein Strafregisterauszug, datierend vom 23. Oktober 2023 (pag. 864), sowie ein Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, datierend vom 14. Oktober 2023 (pag. 853 ff.), eingeholt. Mit Eingabe vom 19. Oktober 2023 reichte Fürsprecherin B.________ auftrags und namens des Beschuldigten ein Arbeitszeugnis vom 31. Januar 2023 sowie die Abrechnung der Arbeitslosenkasse I.________ für den Monat September 2023 ein (pag. 849 ff.). Die Kammer erkannte diese Unterlagen zu den Akten (pag. 869).