1. A.________ schuldig erklärt wurde der Beschimpfung, begangen am 29. Februar 2021 in .________ C.________, zum Nachteil der D.________ und der Mitarbeitenden der D.________ E.________ C.________. 2. A.________ in Anwendung der Art. 34, 42, 44 Abs. 1, 47 und 177 Abs. 1 StGB verurteilt wurde zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 300.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. II. A.________ wird schuldig erklärt der versuchten Erpressung, begangen am 25. Februar 2021 um ca. 10:30 Uhr in .________ C.________, zum Nachteil der F.________ AG