Aufgrund seiner Verurteilung wird der Beschuldigte – unter den Voraussetzungen von Art. 135 Abs. 4 StPO – voll rück- und nachzahlungspflichtig. VI. Verfügungen 22. Für die Verfügungen (Eröffnungsformel) wird auf das nachfolgende Dispositiv verwiesen. 23 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 5. April 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als