22 der Verteidigung die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 21.2 Erstinstanzliches Verfahren Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Fürsprecher B.________ wird grundsätzlich gestützt auf die als angemessen erachtete Kostennote vom 5. April 2022 festgesetzt (pag. 277 ff.). Analog der Berechnungsweise der Vorinstanz ergibt sich eine Abweichung im Frankenbereich.