und Z. 128 f.). Er hat Schulden und wird vom Sozialdienst unterstützt (pag. 183 und pag. 22, Z. 117). Der Beschuldigte ist verheiratet, lebt aber von seiner Ehefrau (gerichtlich) getrennt (pag. 31). Seine .________ Kinder leben bei seinen Eltern (pag. 82, pag. 27, Z. 134 ff.). Sein Vorleben und seine persönlichen Verhältnisse geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft (pag. 181). Auch wenn der Beschuldigte der Polizei und Justiz gegenüber offenbar nicht sehr wohlgesinnt ist, verhielt er sich im Strafverfahren bzw. gegenüber den Behörden korrekt, was jedoch erwartet werden darf.