20 19.2 Täterkomponenten Betreffend die Täterkomponenten kann vorab auf die ausführlichen erstinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (S. 23 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 312). Der Beschuldigte ist mit .________ Geschwistern unter normalen Verhältnissen im Kanton J.________ aufgewachsen (pag. 26, Z. 103 f., Z. 109 f. sowie Z. 115). Nach dem Abbruch des Gymnasiums ging er Gelegenheitsjobs nach; über eine Berufsausbildung verfügt er nicht (pag. 26, Z. 121 ff. und Z. 128 f.)