19 relativ spontan in einem Anfall von Wut erfolgte, weil er eine Rechnung aufgrund seiner fürsorgerische Unterbringung aus dem Jahr 2020 erhalten hatte. In diesem Zusammenhang fällt einzig auf, dass der Beschuldigte genau denjenigen Tag für den Anruf wählte, an welchem sich der Vorfall, welcher letztlich zur fürsorgerischen Unterbringung führte, jährte. Zu berücksichtigen ist, dass der Beschuldigte weder einen Ort für eine allfällige Geldübergabe noch seine Kontoangaben für eine allfällige Überweisung der Forderung nannte.