Seine Kenntnisse über Schadenersatz und Genugtuung würden sich auf Darstellungen von Fernsehserien und Medien über US-amerikanische Prozesse beschränken. Einer juristisch geschulten Person sei klar, dass in der Schweiz eine Schadenersatzforderung substantiiert zu beziffern sei und Genugtuung in vergleichbarem Umfang mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von keinem schweizerischen Gericht gutgeheissen würde. Diese schweizerische Rechtslage sei dem juristisch ungebildeten Durchschnittsbürger selten genug klar.