226): Der Beschuldigte telefonierte am 25. Januar 2021 in das F.________ und äusserte sich gegenüber der Telefonistin H.________ dahingehend, dass er bis am Abend CHF 200'000.00 wolle, ansonsten er das Spital in die Luft jage. Das F.________ hat den geforderten Betrag nicht bezahlt und den Vorfall stattdessen gleichentags der Polizei gemeldet. III. Rechtliche Würdigung