24, Z. 36 ff.). Es sei lächerlich, dass er jetzt hier (bei der Vorinstanz) sein müsse, das sei ehrlich gesagt «schikanös» (pag. 268, Z. 44 ff.). Die Aussagen des Beschuldigten bestanden somit zu einem grossen Teil aus Gegenangriffen und Beschuldigungen. Er versuchte ferner von Beginn weg, die Zeugin schlecht zu machen resp. in ein schlechtes Licht zu rücken, indem er etwa aussagte, vermutlich versuchten da eine oder mehrere «verlorene Seelen» etwas «zusammenzuspinnen» (pag. 16, Z. 130). Sehr wahrscheinlich sei sie (die Zeugin) von ihrem Chef unter Druck gesetzt worden (pag. 24, Z. 52 f.).