Die Aussagen des Beschuldigten scheinen im Allgemeinen zwar sehr ausführlich, bei näherer Betrachtung fällt jedoch auf, dass der Detailreichtum insbesondere seinen umfassenden (teilweise gar ausschweifenden) Schilderungen betreffend den Vorfall vom 25. Februar 2020 geschuldet ist. Auffällig ist, dass der Beschuldigte oftmals von diesen vergangenen Geschehnissen berichtete, auch wenn er konkret auf den Vorfall vom 25. Februar 2021 bzw. das hier relevante Telefongespräch angesprochen wurde (vgl. pag. 15, Z. 112 ff.; pag. 266, Z. 39 ff.). Seinen Aussagen