10 schwerde bei der Kantonspolizei Aarau, in Bern und bei der Staatsanwaltschaft Aarwangen gemacht. Die Institutionen würden sich gegenseitig schützen. Fakt sei, dass er unter Drogen gesetzt und gewaltsam fixiert worden sei. Er wisse, dass alles unter den Tisch gekehrt werde (pag. 24, Z. 36 ff.). Zum aus seiner Sicht richtigen Inhalt des Telefonats machte der Beschuldigte keine Angaben mehr. Auf Vorhalt des Vorwurfs entgegnete er lediglich: «muss ich mich wiederholen? Das ist eine Verleumdung und sollte von einem Staatsanwalt verfolgt und von einem Richter beurteilt werden» (pag.