10, Z. 51 f.; pag. 264, Z. 34 f.) und ihn anschliessend an die Ombudsstelle habe weiterleiten können sowie dass sie sich anschliessend bei ihrem Chef entschuldigt habe, weil das Gespräch so lange gedauert habe (pag. 264, Z. 26 ff.). Sie beschrieb ferner genau, was nach dem Telefonat passiert sein soll und welche Personen dabei welche Aussagen gemacht haben sollen (pag. 10, Z. 40 f. und Z. 53 ff.; pag. 264, Z. 27 ff.; pag. 265, Z. 15 ff.). Für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen bzw. gegen eine erfundene Geschichte spricht ferner, dass sich die Zeugin – nebst ihren konstanten Schilderungen – auch Erinnerungslücken eingestanden hat.