Wie bereits anlässlich ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft, äusserte sich die Zeugin schliesslich auch wieder dahingehend, dass sie denke, der Beschuldigte sei am Verzweifeln gewesen. Er habe eine Wut auf das Spital gehabt und den Sicherheitsdienst. Sie denke, dass er dies einfach aus Wut «rausgelassen habe» (pag. 265, Z. 4 f.). Wie die Vorinstanz zu Recht festgehalten hat, sind die Aussagen der Zeugin im Wesentlichen unbestritten, abgesehen von der Drohung, wonach der Beschuldigte das Spital in die Luft jage, sollte er die Abfindung von CHF 200'000.00 nicht erhalten (vgl. Ziff. 11.3 hiernach).