11, Z. 80 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung schilderte die Zeugin sodann gleichbleibend, dass der Beschuldigte ihr gesagt habe «hüt z’obe wot i 200'000 Franken, sonst jagi d Bude id Luft». Der Beschuldigte habe «geredet und geredet», sechs Minuten lang. Sie habe viel Erfahrung mit den Leuten, es gebe viele davon, die unzufrieden seien und sie beschimpfen würden. Sie habe das gar nicht mehr so ernst genommen. Die Zeugin betonte wiederum, sie habe keine Angst gehabt, dass am Abend etwas passiere (pag. 264, Z. 24 ff. und Z. 37 ff.). Auf konkrete Nachfrage, ob sie sich sicher sei, dass der Beschuldigte gesagt habe, er wolle die