11, Z. 75 ff.). Auch wenn sich die Zeugin eingestand, nicht alles genau verstanden zu haben, so war sie sich hinsichtlich der hier in Frage stehenden Forderung und der geschilderten Bombendrohung gegenüber dem F.________ sicher. Sie belastete den Beschuldigten nicht übermässig und stellte von Beginn weg klar, dass sie in keinem Moment Angst und das Gefühl gehabt habe, der Beschuldigte jage das Spital effektiv in die Luft. Sie gestand sogar ein, dass sie allenfalls auch nicht darüber geredet hätte, wenn ihr Chef nicht da gewesen wäre, auch wenn sie dies kurz darauf relativierte und ausführte, sie hätte wahrscheinlich schon mit einer Kollegin darüber geredet.