6 ten Telefonats gab sie aktenkundig an, der Beschuldigte habe ihr am Telefon gesagt, es gehe um einen Vorfall vom 25. Februar 2020. Er fordere für diese Angelegenheit CHF 200'000.00. Sollte dieser Betrag nicht beglichen werden, werde er das F.________ in die Luft jagen (pag. 4). Im Rahmen ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft wiederholte sie die gegenüber der Polizei geäusserten Angaben im Wesentlichen.