In Wahrheit habe der Beschuldigte einen aussergerichtlichen Lösungsvorschlag in Form einer Überweisung von CHF 200'000.00 zu seinen Gunsten unterbreitet, weil ihm im Jahr 2020 vorgeworfen worden sei, er wolle das Spital in die Luft jagen. Die Zeugin habe ihn angesichts der gewaltigen, schnellen und sprunghaften Sprachflut, welche er über sie habe hereinbrechen lassen, missverstanden und geglaubt, dass der Beschuldigte aufgrund eines Problems mit seiner Tochter eine Bombendrohung ausspreche. Die Vorinstanz sei demnach von einem falschen Sachverhalt ausgegangen (pag. 367 ff.).