5 müsse demnach nicht zwingend dem entsprechen, was der Beschuldigte am 20. Mai 2021 tatsächlich gesagt habe. In Wahrheit habe der Beschuldigte einen aussergerichtlichen Lösungsvorschlag in Form einer Überweisung von CHF 200'000.00 zu seinen Gunsten unterbreitet, weil ihm im Jahr 2020 vorgeworfen worden sei, er wolle das Spital in die Luft jagen.