2 Nachteil der D.________ und der Mitarbeitenden der D.________ E.________ C.________, in Rechtskraft erwachsen ist. 2. Der Berufungsführer sei vom Vorwurf der versuchten Erpressung, angeblich begangen am 25. Februar 2021, ca. um 10:30 Uhr, in .________ C.________, z.N. F.________ AG, freizusprechen. 3. Die Verfahrenskosten im Verfahren PEN 21 343 seien im Umfang des Freispruchs anteilsmässig dem Kanton Bern aufzuerlegen.