4. Oberinstanzliche Anträge der Verteidigung Der Beschuldigte stellte im Rahmen seiner Berufungsbegründung vom 19. Dezember 2022 folgende Anträge (pag. 365): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil vom 5. April 2022 betreffend die Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 unter einer Probezeit von 2 Jahren aufgrund der Beschimpfung, begangen am 29. Februar 2021 in .________ C.________ zum