Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 5. April 2022 der versuchten Erpressung sowie der Beschimpfung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 300.00. Beides unter Aufschub des Vollzugs sowie unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Dem Beschuldigten wurden ferner die Verfahrenskosten zur Bezahlung auferlegt und es wurde die amtliche Entschädigung der Verteidigung inkl. Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldig-