1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 5. April 2022 der versuchten Erpressung sowie der Beschimpfung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 300.00. Beides unter Aufschub des Vollzugs sowie unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren.