verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend CHF 1'000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Busse von CHF 700.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 7 Tagen. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'450.00. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2’500.00.