22. Fazit konkrete Strafe Im Ergebnis ist somit eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 50.00, total ausmachend CHF 1'000.00, auszusprechen. Weiter wurde eine Verbindungsbusse von CHF 500.00 (Ziff. 20) sowie eine Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ziff. 21) festgelegt, ausmachend eine Busse von total CHF 700.00. Die Ersatzfreiheitstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung beträgt entsprechend sieben Tage. V. Kosten und Entschädigung